17. Dezember 2020 Pressecenter

Erleichterungen für Gewerbemietraum lösen Probleme der Betroffenen nicht

Berlin – Nach der jüngsten Runde der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vergangenen Sonntag ist heute im Bundestag eine Regelung verabschiedet worden, wonach zugunsten von Gewerbemietern, die von staatlichen COVID-19 Maßnahmen betroffen sind, gesetzlich vermutet wird, dass damit einhergehende Einschränkungen des Geschäftsbetriebs eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Es ist richtig, wenn denjenigen, die aufgrund staatlicher Anordnungen ihre Geschäfte im Zusammenhang mit der Pandemie schließen mussten, geholfen wird. Viele haben über mehrere Monate erhebliche Einnahmeausfälle zu beklagen. Die nun vorgesehene Regelung ist in Bezug zur jetzigen Rechtslage allenfalls klarstellend. Auch in Zukunft wird es keinen Automatismus geben, sondern eine Prüfung im Einzelfall, in der genau geschaut werden muss, was eine interessengerechte Lösung für beide Seiten ist.

Es geht vor allem darum, dass Vermieter und Mieter auf schnellem und unbürokratischem Wege eine gemeinsame Lösung finden. Dass dies funktionieren kann, hat bereits die erste Welle im März deutlich gemacht.

Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie dürfen nicht zwischen Mietern und Vermietern ausgetragen werden. Deshalb muss es Priorität sein, dass bereits beschlossene stattliche Hilfen schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden. Neben formalen Hürden fehlt unverständlicherweise noch immer ein funktionierendes IT-System, so dass viele Betroffene wohl erst im nächsten Jahr mit der umfassenden finanziellen Unterstützung rechnen können. Wäre dies geregelt, hätte es viele Diskussionen und rechtliche Auseinandersetzungen wohl gar nicht erst gegeben. Denn in den vorgesehenen Hilfen für Unternehmen und Selbstständige sind auch Anteile für Mietzahlungen enthalten.“  

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

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