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03.09.2010
"Die Zukunft der Städtebauförderung muss gesichert werden" - GdW begrüßt Beschluss der Bauministerkonferenz und fordert den Bund zum Handeln auf

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Du bist mehr Immobilienprofi, als Du denkst
 

Du bist mehr Immobilienprofi, als Du denkst!

Hier alle Infos über den neuen Ausbildungsberuf.

 

Aktuelle Termine:

13.09.2010
ImmoComm 2010
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15.09.2010
GdW-Forum 22 "Wohnen für ein langes Leben"
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04.10.2010
Expo Real 2010
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Regionalverbände des GdW

Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.
VdW Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. VdWg Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.
VdW südwest Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V.
Verband der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V. VdW Bayern Verband bayerischer
VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Genossenschaftsverband Frankfurt e.V. Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V.
vtw.Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. ptw.Prüfungsverband Thüringer Wohnungsunternehmen e.V. Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V.

Gut und sicher wohnen   Gut und sicher wohnen -
Die Mietwohnungs-
börse der GdW-Unternhemen

BSI   Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI)

TIPP DES MONATS - April: Tierhaltung in Mietwohnungen

Hund oder Katze, Kobra oder Krokodil? Tipps der Wohnprofis zur Tierhaltung in Mietwohnungen

Tierhaltung in Mehrfamilienhäusern und vermieteten Einfamilienhäusern ist oft mit Konflikten verbunden. Tiere, die für den einen Mieter lieb, amüsant oder nützlich sind, werden von anderen Mietern oft als gefährlich oder belästigend abgelehnt. Der Vermieter muss im Einzelfall zwischen diesen unterschiedlichen Interessen einen Ausgleich schaffen. Denn die einen Mieter haben in einem gewissen Rahmen ein Recht auf Tierhaltung, wie z.B. auf einen Blindenhund oder auf bestimmte Kleintiere. Die anderen Mieter haben aber ebenso ein Recht, z. B. vor gefährlichen Tieren oder vor Lärmbelästigung geschützt zu werden.


Auch die Gerichte haben zu einzelnen Fragen der Tierhaltung unterschiedliche Ansichten vertreten und differenzierte Urteile gesprochen. Fragen der Tierhaltung sollten daher immer vorab mit dem Vermieter geklärt werden, es sei denn der Mietvertrag enthält bereits für die Haltung eines konkret in Aussicht genommenen Tieres eine ausdrückliche Regelung. Die Wohnprofis geben mit folgenden Beispielen Anhaltspunkte dafür, welche Kriterien zu beachten sind:

Die Wohnprofis im GdW vertreten als größter deutscher Branchendachverband die rund 3.000 professionellen und größten Vermieter Deutschlands. Sie bewirtschaften ca. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Die Wohnprofis vertreten damit rund 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland.