Zweite Leerstandswelle gefährdet die Entwicklung ostdeutscher Städte - Stadtumbau Ost mit Lösung der Altschuldenproblematik zwingend erforderlich
GdW und ostdeutsche Mitgliedsverbände veröffentlichen Leipziger Erklärung
Berlin – "Wir brauchen eine Lösung der Altschuldenfrage, um das erfolgreiche Fortschreiten des dringend notwendigen Stadtumbaus in Ostdeutschland und damit die weitere positive Entwicklung der ostdeutschen Städte nicht zu gefährden", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen anlässlich des Stadtumbaukongresses des GdW in Leipzig.
Die kommunalen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften hätten bis Ende 2009 insgesamt 250.000 Wohnungen vom Markt genommen. Über 90 Prozent dieser Wohnungen seien durch die sogenannten § 6a AHG-Unternehmen, die bei Abriss der entsprechenden Wohngebäude von den noch aus DDR-Zeiten übergeleiteten Altschulden entlastet wurden, abgerissen worden. Diese - fast ausschließlich von den Wohnungsunternehmen vorgenommene - Marktbereinigung konnte bisher einen weiteren Anstieg des Wohnungsleerstandes in Ostdeutschland verhindern. "Von 2000 bis 2009 haben die Wohnungsunternehmen mit ihren Modernisierungs- und Wohnumfeldmaßnahmen in der Größenordnung von über 10 Mrd. Euro entscheidend zur Stabilisierung und Steigerung der Attraktivität der ostdeutschen Städte als Wohn- und Wirtschaftsstandorte beigetragen", betonte Freitag. Die Wohnungsunternehmen seien nicht nur ein stabilisierender Faktor für die lokale Bauwirtschaft und das Handwerk, sondern für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Städten insgesamt. Denn sie förderten mit wesentlichen Mitteln auch die Nachbarschaften und das soziale Miteinander in den ostdeutschen Wohnquartieren.
Ronald Meißner, Verbandsdirektor des VdWg Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. sowie Beauftragter des GdW für die neuen Länder warnte vor den Folgen einer drohenden zweiten Leerstandswelle: "Ab 2010 sinken in den meisten ostdeutschen Kommunen die Haushaltszahlen drastisch. Angesichts von rund einer Million immer noch leerstehenden Wohnungen muss der Stadtumbau Ost mit hoher Dynamik weitergehen und durch eine Altschuldenregelung flankiert werden." Der GdW und seine acht ostdeutschen Regionalverbände - Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU), VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V., vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V., VdWg Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V., VdW Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V., vtw.Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. und ptw.Prüfungsverband Thüringer Wohnungsunternehmen e.V. stellen daher in ihrer gemeinsamen anlässlich des Kongresses veröffentlichten Leipziger Erklärung klare Forderungen an die Politik, um die Zukunftsfähigkeit der ostdeutschen Städte zu sichern:
- Bund und neue Länder müssen in den Haushalten 2010 bis 2016 die notwendigen finanziellen Mittel für Abriss und Aufwertung zur Verfügung stellen. Im Minimum ist eine Stadtumbauförderung einschließlich der kommunalen Mittel in Höhe von ca. 260 Mio. Euro pro Jahr notwendig.
- Die Verwaltungsvereinbarung zum Stadtumbau Ost 2010 muss frühzeitig durch Bund und Länder in Kraft gesetzt und inhaltlich so ausgestaltet werden, dass die Probleme vor Ort praxisnah und erfolgreich gelöst werden können.
- Über die Städtebauförderung hinaus müssen zusätzliche öffentliche Mittel - auch aus anderen Ressorts – für die Stadtentwicklung mobilisiert werden.
- Die Fördergebietskulisse für den Stadtumbau muss sowohl die innerstädtischen Bereiche als auch die kompakt bebauten Stadtgebiete - und hier insbesondere die Großsiedlungen - , die weiter dauerhaft für die Wohnraumversorgung benötigt werden, umfassen.
- Das neue Programm Stadtumbau Ost muss durch eine Regelung zu den Altschulden flankiert werden. Alle Wohnungsunternehmen müssen unabhängig von ihrer Leerstandsquote von den Altschulden entlastet werden. Die Verbände fordern die Politik auf, für die Entlastung von den Altschulden der ab 2010 bis 2016 abzureißenden Wohnungen ausreichende Haushaltsmittel bereitzustellen. Wenn in diesem Zeitraum 200.000 Wohnungen abgerissen werden, ist eine Altschuldenentlastung in Höhe von 800 Mio. Euro über die Laufzeit des Stadtumbau Ost in der zweiten Phase notwendig.


